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RETRIEVER - LEISTUNGS - PRÜFUNG (R L P)
Die RLP ist eine jagdliche Leistungsprüfung des ÖRC für Apportierhunde.
Sie ist ausgerichtet auf das von Retrievern erwartete hohe
Leistungsniveau, wie es auf großen Gesellschaftsjagden verlangt wird und
es von gut gezüchteten und ausgebildeten Retrievern gezeigt wird.
Hunde, die diese Prüfung bestanden haben, sollen auch in der Jagdpraxis
verstärkt auf Niederwildjagden und bei der Wasserjagd eingesetzt werden.
Beurteilung und Reglement
Die Beurteilung der Fächer ist dieselbe, wie sie auch auf Field Trials
üblich ist. Schwere Fehler - „major faults“ - und zum Ausschluss
führende Fehler – „elemination faults“ - sind im Field Trial- Reglement
der FCI nachzulesen.
Richter
Als Richter werden nur ÖRC/ÖJGV- Leistungsrichter eingesetzt, die auch
selbst schon auf Field Trials erfolgreich geführt haben und berechtigt
sind, auch international Field Trials zu richten.
Ausbildungsstand des Hundes
Der Hund muss bereits ein Field Trial á lánglaise bestanden, einen
Working Test in der Klasse "S" erfolgreich absolviert haben oder
zumindest eine Beurteilung "V" in der Klasse "M" vorweisen können. Die
Prüfung hat auf die jagdlichen Gegebenheiten des Prüfungsreviers
Rücksicht zu nehmen, werden im Zuge der Prüfung Stücke geschossen, sind
diese vordringlich zu apportieren bzw. nachzusuchen. Sollte dies nicht
ohne größere Störung des Prüfungsablaufes möglich sein, ist dafür Sorge
zu tragen, dass nicht an der Prüfung teilnehmende Hunde für diese
Aufgabe zur Verfügung stehen. Diese Hunde haben während des gesamten
Prüfungsverlaufes angeleint zu bleiben, bis sie vom Richter für eine
evtl. notwendige Nachsuchenarbeit aufgerufen werden.
Die Prüfung beinhaltet folgende Elemente :
1. Treiben: Alle Prüfungshunde sind dabei unangeleint. Es kann hier
"Marks und "Memories" aber auch "Blinds" geben. Im Anschluss daran sind
Stücke aus bestimmten Arealen zu bringen, die dem Hundeführer bekannt
gegeben werden. Beurteilung gleich einem Field Trial.
2. Böhmische Streife (Line): der Ablauf ist im Ermessen der Richter, die
zu prüfenden Hunde sind unangeleint - auch hier sind die Richter frei zu
entscheiden, welcher Hund welches Stück zu bringen hat. Auch hier
Beurteilung wie auf Field Trials üblich.
3. "Freiverlorensuche" in einem bestimmten Waldstück. Ein Hase wird in
einer Tiefe von mindestens 20 Metern "schussmarkiert" - Entfernung zum
Suchengebiet sind mindestens 100 Schritt (evtl. Böschung, Graben, Bach
oder sonstiges Hindernis ist vom Hund zu überwinden.)
4. Einweisen auf bestimmte Stücke welche dem Führer genau angesagt
werden. Der Hund sollte dabei sichtbar und somit Blickkontakt zum Führer
möglich sein.
Die Aufgaben 3. und 4. können auch beim Treiben bzw. bei der "Line"
mitgeprüft werden. Dies entscheiden die Richter.
Wasserarbeit
5. der Hund ist zur Suche in Schilf oder hohem Uferbewuchs über ein
Gewässer zu schicken.
6. Lenkbarkeit im Wasser. Zumindest 2 Stück in vom Richter zu
bestimmender Reihenfolge. Hier wäre auch ein "Blind" und ein "Mark"
denkbar, um die Führigkeit am Wasser besser zeigen zu können.
Anhang
In der Ausgestaltung der Prüfung sind die Richter frei. Es kann - muss
aber nicht - nach einem
Punktesystem gerichtet werden. Das auf Field Trials übliche engl. System
kann genauso gut Anwendung finden - nach welchem System schlussendlich
gerichtet wird, entscheiden die Richter vor der Prüfung. Die PO wird
ganz bewusst nicht genauer ausformuliert, um auf die jeweiligen
Reviergegebenheiten besser eingehen und möglichst jagdnah prüfen zu
können. |